
Schwerbehinderung
Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können einen Schwerbehindertenausweis beantragen und Nachteilsausgleiche, z.B. Vergünstigungen bei der Steuer oder mehr Urlaubstage nutzen. Der Antrag auf Feststellung eines GdBs kann beim zuständigen Versorgungsamt oder im Bürgerbüro gestellt werden. Hier ist auch ein Antragsformular erhältlich.
Nicht jede Schwerbehinderung führt automatisch zu einer Schwerbehinderung. Ob ein bestimmter GdB vorliegt, wird nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) beurteilt. Maßgeblich sind in erster Linie das Ausmaß der Bewegungseinschränkung, das Ausmaß der Wirbelsäulenverformung und -instabilität sowie die Anzahl der betroffenen Wirbelsäulenabschnitte.
Auftretende neurologische Ausfälle oder schmerzhafte degenerative Veränderungen, die auf die Skoliose zurückzuführen sind, müssen mitbewertet werden. Ebenfalls zu betrachten sind relevante Einschränkungen der Lungenfunktion.
Bei der folgenden Tabelle (Ziffer 18.9 der Anlage zu § 2 VersMedV) ist zu beachten, dass die darin angegebenen GdS-Werte Anhaltswerte sind. In jedem Einzelfall sind alle die Teilhabe beeinträchtigenden körperlichen, geistigen und seelischen Störungen zu berücksichtigen, auch wenn sie nicht mit der Skoliose im Zusammenhang stehen.
| Wirbelsäulenschäden | GdS/GdB |
| ohne Bewegungseinschränkungen oder Instabilität | |
| mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurz dauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome) | 10 |
| mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und über Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome) | 20 |
| mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende oder Wochen andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome) | 30 |
| mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten | 30-40 |
| mit besonders schweren Auswirkungen (z.B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst (z.B. Milwaukee-Korsett); schwere Skoliose (ab ca. 70 Grad nach Cobb)) | 50-70 |
| bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit | 80-100 |
