
Die Heilmittelrichtlinie
Die Heilmittelrichtlinie ist die wichtigste rechtliche Grundlage für die Festlegung, auf welche Heilmittel gesetzlich Versicherte Anspruch haben und welche Heilmittel ihnen ärztlich verordnet werden dürfen.
Im Heilmittelkatalog werden den Diagnosegruppen die verordnungsfähigen Heilmittel zugeordnet. Dort findet man auch die Angaben zur Behandlungsmenge.
Zusätzlich sind Diagnoselisten für den langfristigen Heilmittelbedarf und den besonderen Versorgungsbedarf relevant, da für diese Verordnungen eine Wirtschaftlichkeitsprüfung unterbleibt. Das heißt, die Kosten dieser Verordnungen werden aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung des Vertragsarztes herausgerechnet.
Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs
Auch wenn Ihre Erkrankung nicht in der Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf enthalten ist, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Genehmigung eines langristigen Heilmittelbedarfs stellen.
Die Krankenkasse hat über die Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags zu entscheiden. Meldet sie sich nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Genehmigung als erteilt.
Berücksichtigung der Skoliose im Heilmittelkatalog
Kindern und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr über 20 Grad nach Cobb
In der Diagnoseliste zum langfristigen Helmittelbedarf sind berücksichtigt:
- die idiopathische Skoliose beim Kind (M41.0-) über 20 Grad nach Cobb bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- die idiopathische Skoliose beim Jugendlichen (M41.1-) über 20 Grad nach Cobb bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Erwachsene mit einem Cobb-Winkel ab 50 Grad
In der Diagnoseliste der besonderen Versorgungsbedarfe sind berücksichtigt:
- die Kyphose als Haltungsstörung (M40.0-)
ab Gesamtkyphosewinkel über 60 Grad b eim Erwachsenen - die sonstige sekundäre Kyphose (M40.1-)
ab Gesamtkyphosewinkel über 60 Grad beim Erwachsenen - die sonstige idiopathische Skoliose (M41.2-)
ab 50 Grad nach Cobb beim EDrwachsenen - die sonstige sekundäre Skoliose (M41.5-)
ab 50 Grad nach Cobb beim Erwachsenen
