
Erwerbsminderungsrente
Statistiken zeigen, dass die Skoliose mit zunehmendem Alter Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit haben kann. Wer wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeitsfähig ist, d.h. weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält als gesetzlich Versicherter unter bestimmten Voraussetzungeneine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Wer noch einige Stunden (mehr als drei, aber weniger als sechs) täglich arbeiten kann, kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten, welche die Arbeitseinkünfte ergänzt.
Trotz aller Möglichkeiten der modernen Medizin und Reha-Technik kann eine Skoliose die Gesundheit so beeinflussen, dass eine berufliche Tätigkeit nicht mehr möglich ist. Mit der Erwerbsminderungsrente bietet die gesetzliche Rentenversicherung hier zumindest die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs. Auch ein vorgezogener Ruhestand kann dann in Betracht kommen. Beides wird in der Regel ab 50% Schwerbehinderung gewährt. Da beide Themen äußerst komplex sind, sollte man sich hierüber individuell beraten lassen. Unter www.deutsche-rentenversicherung.de erhalten Sie ausführliche Informationen. Auch der Bundesverband Skoliose-Selbsthilfe e. V. hilft Ihnen hier gern weiter.
Beantragung der Rentenleistung
Eine Erwerbsminderungsrente kann bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Dem Antrag sollen ärztliche Unterlagen beigefügt werden, aus welchen sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die behandelnden Ärzte sowie Reha-Aufenthalte ergeben. Auch bereits vorhandene Gutachten öffentlicher Stellen (z.B. Medizinischer Dienst der Krankenkassen) sollen beigefügt werden.
Denn auch bei der Erwerbsminderungsrente gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Die Deutsche Rentenversicherung prüft zunächst, ob die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische Reha wiederhergestellt oder verbessert werden kann. Ist dies nicht möglich, wird geprüft, wieviel der Antragsteller noch arbeiten kann.
Hilfe bei der Antragstellung
Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
Internetseite der Bundesregierung zur Erwerbsminderungsrente
