
Pflegegrad
Der Pflegegrad wird in Deutschland vergeben, wenn eine Person aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf dauerhafte Unterstützung angewiesen ist. Bei Skoliose kann dies der Fall sein, wenn die Beweglichkeit stark eingeschränkt ist oder regelmäßige pflegerische Maßnahmen notwendig sind.
Der Pflegegrad richet sich nach dem Umfang der Beeinträchtigungen in verschiedenen Lebensbereichen und wird nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgelegt.
Pflegende Angehörige
Häufig haben die Angehörigen - insbesondere bei Kleinkindern - einen relevanten Pflegeaufwand. Dieser Aufwand ist für die betroffenen Familien so selbstverständlich, dass der Anspruch auf einen Pflegegrad mit entsprechenden Leistungen nicht oder viel zu spät geltend gemacht wird. Ein Pflegegrad kann nicht rückwirkend beantragt werden.
Aus eigener Erfahrung können wir sagen, dass es wichtig ist, auch Aufwand anzusprechen, der einem selbst vielleicht nicht allzu relvant erscheint. Letztendlich zählt alles, was einen Mehraufwand im Vergleich zu einer gesunden Person bedeutet.
