
Der Weg zur Rehabilitation
Eine Reha soll entweder eine drohende Erwerbsminderung oder Arbeitsunfähigkeit verhindern oder wenn der Renteneintritt bereits erfolgt ist eine Pflegebedürftigkeit oder die Verschlechterung der Behinderung verhindern.
Kostenträger ist bei Erwerbstätigen meist die Rentenversicherung, bei Rentnern die Krankenkasse. Die Anträge können beim zuständigen Kostenträger gestellt werden. Ist die Krankenkasse zuständig, muss die Reha vom Arzt verordnet werden.
Eine Reha wird in der Regel alle 4 Jahre genehmigt, kann man durch entsprechende Arztberichte und Gutachten nachweisen, dass eine Verkürzung des Zeitraums notwendig ist, kann ein Antrag schon nach zwei Jahren gestellt werden.
Der Erfolg der Rehabilitation hängt in großem Umfang davon ab, dass die Rehabilitationseinrichtung sich mit der Skoliose gut auskennt und spezielle Behandlungsprogramme anbietet. Es empfiehlt sich daher, schon im Reha-Antrag Wünsche zu einer speziellen Rehabilitationseinrichtung zu nennen und den Wunsch mit einigen Informationen über den Schwerpunkt der Rehabilitationsklinik zu unterlegen.
Es gibt das Wunsch- und Wahlrecht, das heißt sollte der Kostenträger im Genehmigungsbescheid eine andere Klinik angeben, kann man einen Umstellungsantrag stellen. Dieser wird dann auch genehmigt, sofern die Wunschklinik die Kriterien des Kostenträgers erfüllt.
Anträge auf stationäre Rehabilitationsmaßnahmen werden in der Regel dann vom Kostenträger abgelehnt, wenn vorher keine ambulanten Therapiemöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft worden sind.
Hinweis: Aus derAMWF-Leitlinie für die Behandlung der AIS (Adoleszente Idiopathische Skoliose) kann keine Empfehlung oder ein Anspruch für eine stationäre Reha abgeleitet werden.
Ein Recht auf Reha auch für Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche sind Reha-Maßnahmen zur Verbesserung einer Skoliose besonders wichtig. Die Rentenversicherung ist daher verpflichtet, die Kosten für drei Wochen im Jahr zu übernehmen. Falls es Probleme bei der Durchsetzung dieses Anspruchs gibt, ist der Bundesverband Skoliose-Selbsthilfe e. V. für die Betroffenen da.
Der Antrag für eine Reha-Maßnahme sollte durch einen Orthopäden, der sich als Spezialist für Skoliose ausweisen kann, bei der Rentenversicherung gestellt werden. Auch bei der ausgewählten Klinik ist eine solche Spezialisierung für den Therapieerfolg von großer Bedeutung. Hier kann man dem Orthopäden gern seinen Ortswunsch nennen: Ist er im Antrag genannt, wird diesem Wunsch in der Regel auch stattgegeben.
